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BHD-Pflege-Team GmbH im Kreis Steinfurt
Wissenswertes und Informationen
Wissenswerte Informationen zur häuslichen Pflege
Pflegeleistungen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf. Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Pflegeleistungen
Die folgende Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge ab dem 1. Januar 2024. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.
Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) ab 2022 in Euro pro Monat
Leistung | PG1 | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
Häusliche Pflege Pflegesachleistungen | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | 761,00 | 1.432,00 | 1.778,00 | 2.200,00 |
Häusliche Pflege Pflegegeld | - | 332,00 | 573,00 | 765,00 | 947,00 |
Pflegevertretung erwerbsmäßig Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr | - | 1.612,00 | 1.612,00 | 1.612,0 | 1.612,00 |
Kurzzeitpflege Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | 1.774,00 | 1.774,00 | 1.774,00 | 1.774,00 |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | 689,00 | 1.298,00 | 1.612,00 | 1.995,00 |
Entlastungsbetrag | 125,00 | 125,00 | 125,00 | 125,00 | 125,00 |
Zusätzliche Leistungen "Wohngruppenzuschlag" | 214,00 | 214,00 | 214,00 | 214,00 | 214,00 |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen | 2.500,00 | 2.500,00 | 2.500,00 | 2.500,00 | 2.500,00 |
Hausnotruf (§ 40 Absatz 1) | 25,50 | 25,50 | 25,50 | 25,50 | 25,50 |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40,00 | 40,00 | 40,00 | 40,00 | 40,00 |
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Aufwendungen in Höhe von bis zu | 4.000,00 | 4.000,00 | 4.000,00 | 4.000,00 | 4.000,00 |
Umwandlungsanspruch Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - ohne Antrag - | - | 304,40 | 572,80 | 711,20 | 880,00 |
Betrag für Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise Handschuhe oder Bettunterlagen. Hierfür gewähren die Pflegekassen ab 2015 monatlich 40 Euro auf Antrag.
Wohngruppenzuschlag & Wohnraumanpassung
Leben mindestens drei und höchstens zwölf Pflegebedürftige, auch der Stufe 0 mit Einstufung nach § 45a SGB XI („Demenz“), in einer Wohngruppe, erhalten diese einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro auf Antrag von ihrer Pflegekasse.
Die Wohngruppe hat darauf hinzuweisen, dass sie keine Vollversorgung anbietet und die Pflegebedürftigen die eigenen Ressourcen oder die des Umfeldes einbringen können.
Von den 214 Euro pro Bewohner ist gemeinsam eine Präsenzkraft mit organisatorischen, hauswirtschaftlichen oder betreuenden Leistungen in der Regel durch einen Pflegedienst zu beauftragen.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise ein bodenebene Dusche oder Türverbreiterung, können Umbaukosten pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragt werden. Leben oder profitieren mehrere Pflegebedürftige von einer Umbaumaßnahme, können bis zu 16.000 Euro je Maßnahme von der Pflegekasse gezahlt werden.
Zur Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für den altersgerechten und barrierearmen Umbau zur Verfügung gestellt. Pro Maßnahme und pflegebedürftigem Bewohner können wie bisher 2.500 €, insgesamt höchstens 10.000 € wenn mehrere Pflegebedürftige von der Maßnahme profitieren, bei der Pflegekasse beantragt werden.
Neu ist, das mit dem Umbau bereits vor der Beantragung und Genehmigung durch die Pflegekassen begonnen werden kann.
Gesammelte Informationen zum Pflegestärkungsgesetz können auch heruntergeladen werden.
Was tun im Betreuungsfall? - Möglichkeiten zur Vorsorge
Natürlich ist der Gedanke daran, was passiert, wenn man sich nicht mehr um sich selbst kümmern kann, nicht sehr angenehm. Und natürlich wünschen wir uns alle möglichst lange nicht in diese Lage zu geraten. Aber gerade als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen sehen wir in unserer täglichen Arbeit wie unvermittelt Sie und und Ihre Angehörigen in die Lage geraten können und sich diesem Thema stellen müssen. Aus diesem Grunde wollen wir Ihnen hier einige Informationen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht anbieten, die es Ihnen ermöglichen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Hier erfahren Sie mehr rund um Ihre persönliche Vorsorge.
Organspende - Informationen zur Entscheidungshilfe
Die Bereitschaft zu einer Spende, insbesondere zur Organspende, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Gerade auch angesichts der vielen Aspekte, der besonderen Umstände einer solchen Spende und aktuellen politischen Diskussionen zu dem Thema, wollen wir Ihnen hier einige Informationen anbieten, die Ihnen vielleicht bei der Entscheidungsfindung helfen.
Bei der Organspende werden "Lebendorganspende" und "Organspende" (postmortal) unterschieden. Zur Lebendorganspende gehören Gewebe- (teilweise), Stammzellen- und Blutspenden.
Nähere Informationen zur Organspende und zum Organspendeausweis finden Sie hier.