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BHD-Pflege-Team GmbH im Kreis Steinfurt

Wissenswertes und Informationen

Wissenswerte Informationen zur häuslichen Pflege

Pflegeleistungen

Mit dem zwei­ten Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz wurde zum 1. Ja­nu­ar 2017 ein neuer Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff ein­ge­führt, der ko­gni­ti­ve, psy­chi­sche und kör­per­li­che Be­ein­träch­ti­gun­gen glei­cher­ma­ßen be­rück­sich­tigt. Maß­geb­lich für das Vor­lie­gen von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist, wie stark ein Mensch in sei­ner Selbst­stän­dig­keit oder sei­nen Fä­hig­kei­ten be­ein­träch­tigt ist und ob er des­halb Hilfe an­de­rer be­darf. Je nach Schwe­re der Be­ein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit wer­den Pfle­ge­be­dürf­ti­ge einem von fünf Pfle­ge­gra­den zu­ge­ord­net.

Pfle­ge­leis­tun­gen

Die fol­gen­de Leis­tungs­über­sicht zeigt Leis­tungs­bei­trä­ge ab dem 1. Ja­nu­ar 2024. Die Ta­bel­le bie­tet eine erste Ori­en­tie­rung. Im Be­darfs­fall soll­ten sich Ver­si­cher­te in­di­vi­du­ell durch ihre Pfle­ge­kas­sen be­ra­ten las­sen.

Pfle­ge­leis­tun­gen nach Pfle­ge­gra­den (PG) ab 2025 in Euro pro Monat

LeistungPG1PG2PG3PG4PG5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Anspruch nur über Entlastungsbetrag796,001.497,001.859,002.299,00
Häusliche Pflege
Pflegegeld
-347,00599,00800,00990,00
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
-1.685,001.685,001.685,01.685,00
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag1.854,001.854,001.854,001.854,00
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Anspruch nur über Entlastungsbetrag721,001.357,001.685,002.085,00
Entlastungsbetrag
131,00131,00131,00131,00131,00

Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen -

"Wohngruppenzuschlag"

224,00224,00224,00224,00224,00
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
2.613,002.613,002.613,002.613,00

2.613,00

Hausnotruf

(§ 40 Absatz 1)

25,5025,5025,5025,5025,50
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
40,0040,0040,0040,0040,00
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.180,004.180,004.180,004.180,004.180,00
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - ohne Antrag -
-318,40598,80743,60919,60

Betrag für Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise Handschuhe oder Bettunterlagen. Hierfür gewähren die Pflegekassen ab 2015 monatlich 40 Euro auf Antrag.

Wohngruppenzuschlag & Wohnraumanpassung

Leben min­des­tens drei und höchs­tens zwölf Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, auch der Stufe 0 mit Ein­stu­fung nach § 45a SGB XI („De­menz“), in einer Wohn­grup­pe, er­hal­ten diese einen pau­scha­len Wohn­grup­pen­zu­schlag in Höhe von mo­nat­lich 224 Euro auf An­trag von ihrer Pfle­ge­kas­se.

Die Wohn­grup­pe hat dar­auf hin­zu­wei­sen, dass sie keine Voll­ver­sor­gung an­bie­tet und die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen die ei­ge­nen Res­sour­cen oder die des Um­fel­des ein­brin­gen kön­nen.

Von den 224 Euro pro Be­woh­ner ist ge­mein­sam eine Prä­senz­kraft mit or­ga­ni­sa­to­ri­schen, haus­wirt­schaft­li­chen oder be­treu­en­den Leis­tun­gen in der Regel durch einen Pfle­ge­dienst zu be­auf­tra­gen.

Für wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se ein bo­den­ebe­ne Du­sche oder Tür­ver­brei­te­rung, kön­nen Um­bau­kos­ten pro Maß­nah­me bis zu 4.180 Euro bei der Pfle­ge­kas­se be­an­tragt wer­den. Leben oder pro­fi­tie­ren meh­re­re Pfle­ge­be­dürf­ti­ge von einer Um­bau­maß­nah­me, kön­nen bis zu 16.640 Euro je Maß­nah­me von der Pfle­ge­kas­se ge­zahlt wer­den.

Zur För­de­rung der Grün­dung von am­bu­lant be­treu­ten Wohn­grup­pen wer­den wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men für den al­ters­ge­rech­ten und bar­rie­re­ar­men Umbau zur Ver­fü­gung ge­stellt. Pro Maß­nah­me und pfle­ge­be­dürf­ti­gem Be­woh­ner kön­nen wie bis­her 2.612 €, ins­ge­samt höchs­tens 10.452 € wenn meh­re­re Pfle­ge­be­dürf­ti­ge von der Maß­nah­me pro­fi­tie­ren, bei der Pfle­ge­kas­se be­an­tragt wer­den.

Neu ist, das mit dem Umbau be­reits vor der Be­an­tra­gung und Ge­neh­mi­gung durch die Pfle­ge­kas­sen be­gon­nen wer­den kann.

Gesammelte Informationen zum Pflegestärkungsgesetz können auch heruntergeladen werden.

Was tun im Betreuungsfall? - Möglichkeiten zur Vorsorge

Natürlich ist der Gedanke daran, was passiert, wenn man sich nicht mehr um sich selbst kümmern kann, nicht sehr angenehm. Und natürlich wünschen wir uns alle möglichst lange nicht in diese Lage zu geraten. Aber gerade als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen sehen wir in unserer täglichen Arbeit wie unvermittelt Sie und und Ihre Angehörigen in die Lage geraten können und sich diesem Thema stellen müssen. Aus diesem Grunde wollen wir Ihnen hier einige Informationen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht anbieten, die es Ihnen ermöglichen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Hier erfahren Sie mehr rund um Ihre persönliche Vorsorge.

Organspende - Informationen zur Entscheidungshilfe

Die Bereitschaft zu einer Spende, insbesondere zur Organspende, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Gerade auch angesichts der vielen Aspekte, der besonderen Umstände einer solchen Spende und aktuellen politischen Diskussionen zu dem Thema, wollen wir Ihnen hier einige Informationen anbieten, die Ihnen vielleicht bei der Entscheidungsfindung helfen. 

Bei der Organspende werden "Lebendorganspende" und "Organspende" (postmortal) unterschieden. Zur Lebendorganspende gehören Gewebe- (teilweise), Stammzellen- und Blutspenden.

Nähere Informationen zur Organspende und zum Organspendeausweis finden Sie hier.